Aufgrund der vorhandenen Reservoirkapazität, welche es erlaubt, gewisse Schwankungen im Monatsverlauf aufzufangen, besteht kein Grund, anstelle der Minimalschüttungen nicht auf die durchschnittlichen Quellschüttungen abzustellen. Hält man sich vor Augen, dass in früheren Jahren die durchschnittlichen Quellschüttungen um bis zu 30 Litern/Minute über den gemessenen Minimalschüttungen lagen (vergleiche Aufstellung der Beschwerdeführerin vorinstanzlich eingereicht am 01.05.2018), so kann davon ausgegangen werden, dass die durchschnittlichen Quellschüttungen auch in späteren Jahren jedenfalls höher sein dürften