6. Die Vorinstanz hat festgestellt, dass durch das Bauvorhaben mit einem zusätzlichen Wasserbedarf von maximal 937 Litern pro Tag zu rechnen sei. Sie hat auf statistische Zahlen abgestellt und daraus abgeleitet, dass in den Einfamilienhäusern maximal 6.6 Personen wohnen werden. Pro Person und Tag sei mit einem Verbrauch von 142 Litern Wasser zu rechnen (6.6 x 142 ~ 937). Die Beurteilung der Vorinstanz beruht auf der Annahme, dass in einer Wohnung durchschnittlich 2.3 Personen leben (vergleiche Bundesamt für Statistik, Bau- und Wohnungswesen: Panorama, März 2017, S. 1).