Obergericht, 26. Juli 2019, OG V 18 53 Aus dem Sachverhalt: A. Haldi b. Schattdorf ist ein Ortsteil der Einwohnergemeinde Schattdorf, welcher sich oberhalb des Hauptsiedlungsgebiets auf einer Bergterrasse befindet. Die Wassergenossenschaft Haldi, Haldi b. Schattdorf, versorgt ihre Genossenschafter, das heisst im Wesentlichen die Liegenschaftseigentümer im Ortsteil Haldi, mit Trinkwasser. Der Trinkwasserbezug erfolgt überwiegend aus den zwei Quellen Fätsch (Hauptquellen) und aus drei Quellen im Pfaffenwald (Nebenquellen). Dieses Wasser wird ins Reservoir Oberfeld geleitet.