2. Zu prüfen ist in erster Linie, ob die Beschwerdeführerin ab 16. Mai 2014 Anspruch auf eine Invalidenrente der obligatorischen Unfallversicherung hat. Prozessthema bildet dabei die Frage, ob die weiterhin geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen in einem rechtserheblichen Kausalzusammenhang mit dem Unfall vom 8. März 2012 und dessen Folgen stehen.