Sie bildet ein zusätzliches, nachträglich ausgerichtetes Entgelt für die Leistung des Arbeitnehmers während einer bestimmten Zeit, meistens eines Jahres (Adrian Staehelin, Zürcher Kommentar, Der Arbeitsvertrag, Art. 319-330a OR, Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Obligationenrecht, Kommentar zur 1. und 2. Abteilung (Art. 1 - 529 OR), 4. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2006, Art. 322d N 2).