Demgegenüber sind die besonderen Zulagen (für Überzeit, Nacht-, Sonntags- und Pikettdienst; Dienstleistungen, die die Mitarbeit von Familienangehörigen oder Drittpersonen erfordern; Stellvertretungs- und andere Aufgaben ausserhalb des Arbeitsplatzwertes sowie besondere Aufgaben der Lehrpersonen, wie Klassenlehrperson, Betreuung von Matura- und selbstständigen Vertiefungsarbeiten) eine Entschädigung für berufliche Erschwernisse oder für die Erledigung besonderer Aufgaben, welche nicht durch Stufen- oder Lohnklassenanstieg abgedeckt sind.