c) Unbestritten ist dagegen, dass die Richtlinien vom 28. Dezember 1987 mit Inkrafttreten des PolR am 1. Mai 2010 aufgehoben wurden (Art. 30 Ziff. 1 PolR) und dass damit auch der gleichentags gefasste Beschluss des Regierungsrats (Nr. 1013 vom 28.12.1987), der die Gradzulage vorsah, als aufgehoben galt. Ebenfalls unbestritten ist, dass der Regierungsrat im PolR keine Gradzulage im Sinne des Beschlusses vom 28. Dezember 1987 vorgesehen hat. Streitig ist jedoch, ob die Sicherheitsdirektion befugt war, auf Reglementsstufe eine solche Leistung vorzusehen beziehungsweise ob eine genĂ¼gende Delegationsnorm zum Erlass einer solchen Regelung vorhanden ist.