Personalrecht. Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 BV. Art. 322d Abs. 1 OR. Art. 91 Abs. 1, Art. 92 Abs. 1 und 2 und Art. 114 lit. c ZPO. Art. 37, Art. 52 und Art. 73 Abs. 1 PV. Kantonspolizei Korporal-Gradzulage. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat als Arbeitgeber und dem Privaten als Arbeitnehmer untersteht grundsätzlich dem öffentlichen Recht, weshalb der Staat als Arbeitgeber an das Rechtsgleichheits- und an das Willkürverbot gebunden ist und sich am öffentlichen Interesse und am Verhältnismässigkeitsprinzip zu orientieren sowie das Legalitätsprinzip und den Vertrauensschutz zu beachten hat. Sachliche Rechtfertigung einer von Lohnklasse und -stufe losgelösten Korporal-Gradzulage.