Diesen öffentlichen Interessen stehen die privaten Interessen der Beschwerdeführerin gegenüber, möglichst viele Parkplätze auf ihrem Grundstück zu erhalten. Wie erwähnt, werden der Beschwerdeführerin durch das Projekt vier Parkplätze verlustig gehen. Sie wird aber nach wie vor über eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen verfügen. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die zu reparierenden oder reparierten Fahrzeuge müssten parkiert und Neuund Occasionsfahrzeuge müssten publikumswirksam präsentiert werden können. Dies ist auch nach Realisierung des Strassenbauprojekts, wenn auch etwas eingeschränkt, gut möglich.