Eine Reduktion von neun Parkplätzen, wie die Beschwerdeführerin vorbringt, ist nicht belegt. Die Verlegung des Personenunterstandes wird nötig, weil einerseits die Umfahrungsstrasse und mit ihr der Knoten Militärstrasse verbreitert und andererseits der Einstieg- und Wartebereich vergrössert werden.