Sowohl der neue Standort des Personenunterstandes als auch die Vergrösserung des Einstieg- und Wartebereiches wirken sich zulasten des beschwerdeführerischen Grundstücks aus. Insgesamt ergibt sich gemäss dem Landerwerbsplan Nr. 1722-05 vom 17. April 2018 ein Landerwerb von circa 134 m2. Trotz dieser Reduktion der Grundstücksfläche ergibt sich aus dem Plan Nr. 1722-51 «Neue Parkplatzgestaltung X» a.a.O., dass der Parkplatzbestand nur um vier Parkplätze reduziert wird. Eine Reduktion von neun Parkplätzen, wie die Beschwerdeführerin vorbringt, ist nicht belegt.