Nach den Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hätten Hauptsammelstrassen bei einer Projektierungsgeschwindigkeit von 50 km/h und Begegnungsfall Lastwagen/Lastwagen eine Breite von 6.70 Meter aufzuweisen. In ihrer Beschwerdeantwort vom 29. August 2018 führt die Vorinstanz aus, die Umfahrungsstrasse habe keineswegs untergeordnete Bedeutung. Sie sei gemäss Siedlungsleitbild und Verkehrsrichtplan als Hauptsammelstrasse klassiert.