d) Die Vorinstanz hält im angefochtenen Entscheid fest, in den kommenden Jahren sei auf der Umfahrungsstrasse mit einer überdurchschnittlichen Verkehrszunahme zu rechnen. Der heutige Strassenraum werde gemäss Siedlungsleitbild der Einwohnergemeinde Schattdorf dem Typ Hauptsammelstrasse zugewiesen. Nach den Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hätten Hauptsammelstrassen bei einer Projektierungsgeschwindigkeit von 50 km/h und Begegnungsfall Lastwagen/Lastwagen eine Breite von 6.70 Meter aufzuweisen.