Mit Blick auf die zitierte Rechtsprechung liesse sich ein Nichteintreten jedoch nur rechtfertigen, wenn übermässige Beeinträchtigungen durch das Werk von vornherein ausgeschlossen werden können. Die Zugänglichkeit der von der Beschwerdeführerin betriebenen Tankstelle wird zwar nur während 5 - 6 Monaten beeinträchtigt sein, wenn das vorliegend angefochtene Projekt Umfahrungsstrasse isoliert betrachtet wird. Indessen sind die beiden Projekte Sanierung Umfahrungsstrasse und Knoten Kastelen eng miteinander verbunden und so koordiniert, dass sie nacheinander realisiert werden.