e) Was die Notstrasse parallel zur Umfahrungsstrasse betrifft, kann aus dem Variantenvergleich, welcher primär die Sanierung des Knotens Kastelen betrifft, zwar nicht direkt geschlossen werden, eine solche sei mit erheblichen Nachteilen verbunden. An der Umfahrungsstrasse befinden sich ab der Höhe der Tankstellenliegenschaft der Beschwerdeführerin aber auf beiden Seiten der Umfahrungsstrasse bebaute Industrieliegenschaften. Wie die Vorinstanz insofern nachvollziehbar ausführt, wären komplexe bauliche Massnahmen notwendig, die erhebliche Beeinträchtigungen anliegender Grundstücke zur Folge hätten.