Zudem wären Hochwasserschutzmassnahmen abzubrechen und nach der Bauzeit wieder aufzubauen und es müsste zusätzliche Uferfläche, im Falle von Variante C gar noch zusätzliche Waldrodungsfläche, beansprucht werden. Diesen gewichtigen öffentlichen Interessen umweltschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Art, welche gegen eine Notbrücke/- strasse sprechen, stehen die privaten Interessen der Beschwerdeführerin nach einer auch während der Bauphase durchgehend optimalen Erschliessung entgegen.