Die Notbrücke soll als temporärer Ersatz für die zu sanierende Brücke den Verkehr mehr oder minder uneingeschränkt ermöglichen. Die Forderung einer Notbrücke bezieht sich damit an sich nicht direkt auf die Sanierung der Umfahrungsstrasse, sondern auf die Sanierung des Knotens Kastelen, welcher als Anbindung der Umfahrungsstrasse an die Rynächtstrasse aber selbstverständlich eine wichtige Rolle für die Erschliessung der beschwerdeführerischen Liegenschaft spielt. Die Forderung der Beschwerdeführerin, es sei zusätzlich eine Notstrasse parallel zur Umfahrungsstrasse anzulegen, bezieht sich dagegen direkt auf das Sanierungsprojekt Umfahrungsstrasse.