Zudem hat die Zufahrt den Umwelt-, Natur- und Heimatschutz- sowie weiteren wichtigen Anliegen der Raumplanung zu genügen (Vera Marantelli-Sonanini, Erschliessung von Bauland: Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes betreffend die Pflichten des Gemeinwesens und die Möglichkeiten Privater, Bern 1997, S. 46). Die verschiedenen Interessen können im Einzelfall miteinander kollidieren. Da keinem der Interessen ein absoluter Vorrang zukommt, müssen sie gegeneinander abgewogen werden. Es ist dabei unter den verschiedenen möglichen jene Variante zu wählen, die unter Berücksichtigung aller Umstände den Verhältnissen am besten angepasst ist (Vera Marantelli-Sonanini, a.a.O., S. 46 f.).