Die Beschwerdeführerin erhebt in beiden Verfahren die Rüge, die Projekte seien so zu koordinieren, dass die gesamte Bauphase beider Bauprojekte ein Jahr nicht übersteige. Auf diese Rüge wird unten (E. 7f) eingegangen; ansonsten werden die Umstände zum Bauprojekt des Knotens Kastelen hier nur soweit berücksichtigt, als dass sie für die Beurteilung des Projekts Umfahrungsstrasse von Relevanz sind.