c) Die Beschwerdeführerin macht geltend, wegen des geplanten Einbahnverkehrs über die Brücke Kastelen sei mit massiven und andauernden Verkehrsbehinderungen zwischen dem Kreisel Walter-Fürst, Rynächtstrasse und Knoten Kastelen via Umfahrungsstrasse zu rechnen. Die Erneuerung der Umfahrungsstrasse erfordere deshalb die Erstellung einer Notbrücke mit anschliessender Notstrasse parallel zur Umfahrungsstrasse. Damit würden die beiden Bauvorhaben, nämlich Erneuerung Umfahrungsstrasse und Sanierung Knoten Kastelen zeitlich koordiniert und zeitgleich umgesetzt werden.