Einsprachefrist Entschädigungsforderungen wegen Umsatzeinbruchs an. Die Plangenehmigungsbehörde trat darauf nicht ein beziehungsweise sah keine Überweisung an die kantonale Schätzungskommission vor. Enteignungsrechtliche Entschädigungsbegehren sind bei Strassenbauprojekten nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes innert 30 Tagen seit Veröffentlichung einzureichen. Soweit die Begehren nicht von vornherein unbegründet erscheinen, sind sie der kantonalen Schätzungskommission zu überweisen.