In ihren Vernehmlassungen vom 22. Oktober 2018 und 5. Dezember 2018 legt die Einwohnergemeinde Andermatt dar, dass die momentan geltenden Gebühren und Anlagen bei der AUT zu einem ausgeglichenen Haushalt führen, was anhand der Geschäftsberichte ausgewiesen ist. Dass der Beschwerdeführer das touristische Angebot in Andermatt als deutlich schlechter bezeichnet als anderswo (Stellungnahme vom 01.10.2018 S. 4), ändert daran ebenso wenig wie seine Rügen, es sei im Ansatz von CHF 14.00 eine Dunkelziffer- Abgeltung enthalten. Dass die Erträge der Beherbergungsgebühr nicht zweckentfremdet werden, ist, wie vorstehend gezeigt wurde, gewährleistet (oben E. 5e).