c) Der Beschwerdeführer vermag nichts aufzuzeigen, was an den bisherigen Beurteilungen zweifeln liesse. Auf die entsprechenden Erwägungen, welche dem Beschwerdeführer bestens bekannt sind, kann verwiesen werden. Ergänzend ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Höhe des Ansatzes primär ein politischer Entscheid ist. Der Einwohnergemeinde steht ein erheblicher Ermessenspielraum zu. In ihren Vernehmlassungen vom 22. Oktober 2018 und 5. Dezember 2018 legt die Einwohnergemeinde Andermatt dar, dass die momentan geltenden Gebühren und Anlagen bei der AUT zu einem ausgeglichenen Haushalt führen, was anhand der Geschäftsberichte ausgewiesen ist.