14.00. Das Bundesgericht erachtete im Entscheid 2C_951/2010 den damaligen Ansatz von CHF 20.00 pro Quadratmeter Wohnfläche als zwar hoch, aber vertretbar (zitierter Entscheid E. 2.5). Im Entscheid 2C_523/2015 äusserte sich das Bundesgericht zum Ansatz von CHF 14.00 zwar nicht explizit. Es hielt jedoch fest, dass die Höhe der Steuer primär ein politischer Entscheid und die Anknüpfung an die Nettowohnfläche vertretbar sei (zitierter Entscheid E. 6.1 f.). Zum Zeitpunkt des Entscheids 2C_523/2015 betrug der Ansatz wie vorliegend CHF 14.00.