e) Gemäss Geschäftsbericht der AUT 2017 beläuft sich alleine der Ertrag aus kantonalem Tourismusgesetz auf CHF 294'025.00. Dazu kommt die Tourismusabgabe von circa CHF 96'000.00 (Geschäftsbericht a.a.O. S. 27). Schliesslich nahm die AUT Gemeindebeiträge von CHF 268'950.00 ein. Der Beschwerdeführer rügt zwar, letztere dürften nicht ausschliesslich für das Marketing verwendet werden und seien hälftig zugunsten des Tourismusbetriebs und des Marketings aufzuteilen (Stellungnahme vom 14.11.2018 S. 2 Ziff. 58). Indessen kann der Beschwerdeführer eine hälftige Aufteilung entgegen seiner Auffassung nicht aus Art. 26 Tourismusreglement ableiten.