d) Die Vorinstanz zeigt anhand der Erfolgsrechnung der AUT nachvollziehbar auf, dass in den Jahren 2015 und 2016 der Aufwand für die Tourismusförderung (Marketingaufwand) bei Weitem mit Mitteln hat gedeckt werden können, welche nicht aus der Beherbergungsgebühr stammen. Das gilt auch und entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers für das Jahr 2017. Im Jahr 2017 belief sich der Marketingaufwand auf gesamthaft CHF 832'339.82 («Aufwand Mandate [Pool Wintermarketing]», «Aufwand [Pool Sommermarketing]», «Aufwand Sponsoring und Veranstaltungen», siehe Geschäftsbericht AUT 2017 sowie Stellungnahme der Einwohnergemeinde Andermatt vom 22.10.2018 S. 2).