Sie kommt zum Schluss, dass sich der Marketingaufwand der AUT mit dem Ertrag aus den Tourismusabgaben, aus den Beiträgen gemäss kantonalem Tourismusgesetz, den Gemeindebeiträgen sowie aus dem Ertrag aus dem Marketing selber längstens decken lässt, wobei ausreichend Mittel verbleiben, um damit einen wesentlichen Teil der Personalkosten zu decken. Weiter ergebe sich, dass ein wesentlicher Teil der Personalkosten und des betrieblichen Aufwands im Zusammenhang mit dem touristischen Angebot, insbesondere dem Betrieb des Verkehrsbüros, stehe.