b) Die Einwohnergemeinde Andermatt hat in den vergangenen Jahren den Abgabepflichtigen jeweils mit der Veranlagungsverfügung der Beherbergungsgebühr eine sogenannte Bonuskarte zugestellt. Diese umfasste eine bestimmte Anzahl von befristeten Gutscheinen, die den vergünstigten Bezug von verschiedenen touristischen Waren und Dienstleistungen im Urserntal (zum Beispiel für Ski- und Loipenpässe, Kutschenfahrten, E- Bike-Mieten, Wanderkarten etc.) ermöglichten. Wie der Beschwerdeführer selber angibt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde a.a.