Kommunale Steuern. Art. 4 ff., Art. 15 Reglement über den Tourismus in den Gemeinden Andermatt, Hospenthal und Realp. Beherbergungsgebühr für Zweitwohnungen. Kostenanlastungssteuer. Der Ertrag der Beherbergungsgebühr muss der Finanzierung von Ausgaben dienen, die den Touristen einen Nutzen bringen. Der Ertrag darf nicht für die Tourismusförderung (Marketing) verwendet werden.