Daneben dient der Weg aber auch den restlichen Liegenschaften im Gebiet, denn es handelt sich beim geplanten Projekt, wie bereits aufgezeigt wurde, um ein Gesamtprojekt, dessen Realisierung zur Erschliessung des ganzen sogenannten «Acherberg-Flügels» führen wird (oben E. 4b). Zwar wenden die Beschwerdeführer ein, sie hätten kein Bedürfnis nach diesem Weg; die Erschliessung ihrer Liegenschaft über die Seilbahn «Witerschwanden-Acherberg- Chessel» beziehungsweise über eine Warentransportseilbahn sei ausreichend. Indessen greift die rein subjektive Bedürfnislage, wie sie sich für die Beschwerdeführer zum aktuellen Zeitpunkt präsentiert, zu kurz.