Einzelne Liegenschaften nur deshalb auszuschliessen, weil sie aus dem Werk nicht einen direkten landwirtschaftlichen Nutzen ziehen, erschiene deshalb nicht sinnvoll, weil auch die nicht landwirtschaftlichen Betriebe genauso eine Wasserversorgung brauchen. Genau das Gleiche trifft für den vorliegenden Wegbau zu: Der Bau des Weges dient in erster Linie den im Gebiet befindlichen landwirtschaftlichen Liegenschaften. Daneben dient der Weg aber auch den restlichen Liegenschaften im Gebiet, denn es handelt sich beim geplanten Projekt, wie bereits aufgezeigt wurde, um ein Gesamtprojekt, dessen Realisierung zur Erschliessung des ganzen sogenannten «Acherberg-Flügels» führen wird (oben E. 4b).