Prinzipiell wäre der Bau des im zitierten Entscheid erwähnten Wasserversorgungsnetzes auch möglich gewesen, ohne den einen oder anderen nicht landwirtschaftlichen Betrieb anzuschliessen. Wird in einem Gebiet eine Wasserversorgung gebaut, ist es hingegen sinnvoll, alle im betreffenden Gebiet vorhandenen Liegenschaften an die Wasserversorgung an- und in den entsprechenden Bodenverbesserungsperimeter einzuschliessen. Einzelne Liegenschaften nur deshalb auszuschliessen, weil sie aus dem Werk nicht einen direkten landwirtschaftlichen Nutzen ziehen, erschiene deshalb nicht sinnvoll, weil auch die nicht landwirtschaftlichen Betriebe genauso eine Wasserversorgung brauchen.