Weg weiter steigen. 6. a) Die Beschwerdeführer vertreten die Auffassung, es bestehe für sie kein hinreichendes Bedürfnis am geplanten Weg, weil ihre Liegenschaften über die Seilbahn «Witerschwanden-Acherberg-Chessel» beziehungsweise eine Warentransportseilbahn genügend erschlossen seien. Die übrigen Mitglieder der Beschwerdegegnerin könnten alle Ziele der geplanten neuen Erschliessung auch ohne Einbezug der Liegenschaften der Beschwerdeführer umsetzen. Der geplante Weg werde so gebaut, wie geplant, unabhängig davon, ob die Liegenschaften der Beschwerdeführer dazugehören.