Im Gebiet unterhalb des Perimeters der Beschwerdegegnerin (Wegstück «blau» [Witerschwanden-Acherberg], E. 4a hievor) befinden sich weitere Landwirtschaftsbetriebe (neun von zwölf Wohnhäusern werden landwirtschaftlich genutzt, zwei nicht-landwirtschaftlich, ein Haus steht leer, siehe Verfügung der Landwirtschaftskommission Uri a.a.O.). Es ist absehbar, dass sich die Beschwerdegegnerin mit der Wegbaugenossenschaft Acherberg, welche Trägerin des Wegabschnitts «blau» ist, zusammenschliessen wird. Dies ist eine Forderung der Landwirtschaftskommission (Protokoll a.a.O., S. 3). Insoweit dürfte der Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung und damit das landwirtschaftliche Interesse am projektierten