Schliesslich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass das vorgesehene Wegprojekt nicht ein isoliertes Projekt ist, sondern Teil eines grösseren Projektes, welches vorsieht, vom Tal (Witerschwanden) bis auf den Berg (Rämsenberg) einen durchgehend befahrbaren Erschliessungsweg zu realisieren. Im Gebiet unterhalb des Perimeters der Beschwerdegegnerin (Wegstück «blau» [Witerschwanden-Acherberg], E. 4a hievor) befinden sich weitere Landwirtschaftsbetriebe (neun von zwölf Wohnhäusern werden landwirtschaftlich genutzt, zwei nicht-landwirtschaftlich, ein Haus steht leer, siehe Verfügung der Landwirtschaftskommission Uri a.a.O.).