Hält man sich vor Augen, dass von den hinzukommenden Liegenschaften mutmasslich weitere Liegenschaften landwirtschaftlich genutzt werden (etwa die Nr. 1236/1233 des dort auch wohnhaften Eigentümers) so ist der Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung des Gebietes eher höher als tiefer. Schliesslich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass das vorgesehene Wegprojekt nicht ein isoliertes Projekt ist, sondern Teil eines grösseren Projektes, welches vorsieht, vom Tal (Witerschwanden) bis auf den Berg (Rämsenberg) einen durchgehend befahrbaren Erschliessungsweg zu realisieren.