Selbst wenn angenommen würde, von den neu hinzukommenden Liegenschaften würden nur die Liegenschaften der Beschwerdeführer (Nr. 1249/1234) und ihres Nachbarn (Nr. 1250) landwirtschaftlich genutzt, ergäbe sich bei gesamthaft 19 Liegenschaften im Perimeter und einer landwirtschaftlichen Nutzung von 13 Liegenschaften ein Anteil von circa 68 Prozent. Hält man sich vor Augen, dass von den hinzukommenden Liegenschaften mutmasslich weitere Liegenschaften landwirtschaftlich genutzt werden (etwa die Nr. 1236/1233 des dort auch wohnhaften Eigentümers) so ist der Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung des Gebietes eher höher als tiefer.