1241, 1211/1212, 1210/1248, 1221/1222, 1246, 1243/1244, 1268, 1242) einen Anteil von über 80 Prozent an landwirtschaftlicher Nutzung aus. Selbst wenn angenommen würde, von den neu hinzukommenden Liegenschaften würden nur die Liegenschaften der Beschwerdeführer (Nr. 1249/1234) und ihres Nachbarn (Nr. 1250) landwirtschaftlich genutzt, ergäbe sich bei gesamthaft 19 Liegenschaften im Perimeter und einer landwirtschaftlichen Nutzung von 13 Liegenschaften ein Anteil von circa 68 Prozent.