Geht man von zehn landwirtschaftlich bewirtschafteten Liegenschaften aus (E. 4b hievor), macht dies angesichts der zwölf im Teilgebiet befindlichen Liegenschaften (siehe Statuten der Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg vom 28.03.2017 Anhang zu Artikel 4, Liegenschaft-Nr. 1241, 1211/1212, 1210/1248, 1221/1222, 1246, 1243/1244, 1268, 1242) einen Anteil von über 80 Prozent an landwirtschaftlicher Nutzung aus.