landwirtschaftlich genutzt wird, werden die geplanten Massnahmen doch von der Fachbehörde als der Landwirtschaft dienend erachtet. Dabei liegt es auf der Hand und wird von den Beschwerdeführern grundsätzlich auch nicht bestritten, dass der Bau des hier fraglichen Wegstücks «grün» die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Perimeter wesentlich verbessern wird. Die Landwirtschaftsbetriebe erhalten durch den Bau des Wegstücks eine bis ins Tal durchgehend mit Fahrzeugen befahrbare Erschliessung. Der Bau des Weges bringt für die im Einzugsgebiet tätigen Landwirte somit für Transporte, die Bewirtschaftung und eine allfällige Betriebsvergrösserung einen grossen Nutzen.