Zumindest die in den neuen Perimeter einzubeziehenden Parzellen Nr. 1250 (Parzelle des Nachbarbauern) und Nr. 1234 und 1249 (Parzellen der Beschwerdeführer) werden mithin landwirtschaftlich genutzt. Zudem wurde der Bau von Güterwegen im Gebiet von der kantonalen Landwirtschaftskommission bisher unterstützt, indem für die bereits erstellten Teilstücke «gelb» und «blau» Finanzhilfen zugesprochen wurden (siehe Grundsatzentscheid a.a.O.; Verfügung der Landwirtschaftskommission Uri vom 28.09.2012).