Zum damaligen Zeitpunkt wurden die sich im dortigen Gebiet befindlichen zehn Liegenschaften von sechs Haupterwerblandwirten bewirtschaftet. Es ist weder ersichtlich noch wird geltend gemacht, dass sich hieran etwas Wesentliches geändert hätte, weswegen davon auszugehen ist, dass im Teilgebiet Kessel/Rämsenberg, welches Teil des vorgesehenen Bodenverbesserungsperimeters ist, ganz überwiegend Landwirtschaft betrieben wird. Auch im Bereich des neu zu erstellenden Güterweges («grün»), in welchem sich die Liegenschaften der Beschwerdeführer befinden, wird Landwirtschaft betrieben.