b) Das Gebiet Acherberg/Kessel/Rämsenberg, welches dem vorgesehenen Bodenverbesserungsperimeter entspricht, befindet sich in der Landwirtschaftszone. Aus dem Grundsatzentscheid der Landwirtschaftskommission Uri vom 9. Januar 2004 ergibt sich, dass das Teilgebiet Kessel/Rämsenberg, in welchem sich der bereits bestehende Güterweg («gelb», siehe E. 3b hievor) befindet, rund 44,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die sich im dortigen Gebiet befindlichen zehn Liegenschaften von sechs Haupterwerblandwirten bewirtschaftet.