4. a) Der von der Beschwerdegegnerin geplante Weg soll die Erschliessung im Gebiet Acherberg/Kessel/Rämsenberg komplettieren. Es handelt sich um das noch fehlende Wegstück zwischen den beiden bereits bestehenden landwirtschaftlichen Güterwegen «Witerschwanden-Acherberg» (im genehmigten Plan blau markiert) und «Grossberg-Kessel- Rämsenberg» (im genehmigten Plan gelb markiert). Der geplante Weg (im genehmigten Plan grün markiert) bildet gewissermassen das Mittelstück zwischen dem Weg, welcher vom Talgrund bis zum Gebiet Acherberg führt (Weg blau «Witerschwanden-Acherberg»), und dem Weg, welcher sich im Berggebiet befindet (Weg gelb «Grossberg-Kessel- Rämsenberg»).