Zudem unterhält der Beschwerdegegner – nebst den familiären Beziehungen (die Eltern und Geschwister des Beschwerdegegners leben in Matt) – in Matt eine Reihe von ideellen Beziehungen. Er ist aktives Mitglied in der Dorfmusik und im Schützenverein und überdies Angehöriger der örtlichen Feuerwehr. In Altdorf geht der Beschwerdegegner, soweit ersichtlich, keinen solchen ausserberuflichen Aktivitäten nach. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Beschwerdegegner in Matt über Wohneigentum verfügt, während er in Altdorf bloss in einer Mietwohnung lebt.