b) Im konkreten Fall bestehen eine Reihe von Indizien, die darauf hindeuten, dass der Beschwerdegegner den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Steuerjahr 2017 noch in Matt (Gemeinde Glarus-Süd) hatte. Ins Gewicht fällt etwa, dass der Beschwerdegegner regelmässig an den Wochenenden (und teils auch unter der Woche) nach Matt zurückkehrt. Dies belegen die beigebrachten Kassenquittungen über Einkäufe und Konsumationen in Matt selber und an verschiedenen Orten im Kanton Glarus. Zudem unterhält der Beschwerdegegner – nebst den familiären Beziehungen (die Eltern und Geschwister des Beschwerdegegners leben in Matt) – in Matt eine Reihe von ideellen Beziehungen.