2P.179/2003 vom 17.06.2004 E. 2.3; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 3 N. 38). c) Die bundesgerichtliche Praxis geht davon aus, dass die Beziehungen einer steuerpflichtigen Person zur elterlichen Familie regelmässig nicht mehr so stark sind, wenn die steuerpflichtige Person das 30. Altersjahr überschritten hat oder aber sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen am selben Arbeitsort aufhält (BGE 2C_809/2008 vom 06.08.2009 E. 3.1; Richner/ Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 3 N. 38 mit Hinweisen).