d) Auf dem Kantonsgebiet gibt es fünf Kapellen, welche als neurechtlich, das heisst als nach dem 1. Juli 1972 errichtet, zu qualifizieren sind und von welchen anzunehmen ist, dass sie ausserhalb der Bauzone liegen. Es sind dies gemäss dem Urner Kirchen- und Kapellenführer die Seekapelle EWA (Ziff. 5a), die Kapelle Maria Heimsuchung, Galtenebnet (Ziff. 8n), die Kapelle Ort der Besinnung, Autobahn A 2 (Ziff. 9e), die Betrufkapelle Gitschenen (Ziff. 15c) und die Efibach Kapelle (Ziff. 20g). Im Unterschied zur Kapelle des Beschwerdeführers befindet sich die Kapelle Ort der Besinnung, Autobahn A 2, an einer wichtigen Transitroute.