c) Im Kanton Uri gibt es ausserhalb der Bauzonen eine Reihe von Kapellen, welche vor dem 1. Juli 1972 errichtet worden sind. So zum Beispiel die Kapelle St. Antonius und St. Wendelin auf der Blackenalp oder die Zeissig Kapelle am Aufstieg des alten Axenweges (Urner Kirchen- und Kapellenführer, Ziff. 9g und 11c abrufbar: http://m.uri.info/de/kultur- brauchtum-mobile/sakrallandschaft/kapellen, zuletzt besucht: 29.10.2018; vergleiche auch Beschwerdebeilagen 12 und 13). Nach den vorerwähnten Grundsätzen sind solche Kapellen in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt, selbst wenn sie aufgrund der damaligen Rechtsänderung fortan in einem Nichtbaugebiet zu liegen kamen. Im Unterschied dazu