Für gemeinschaftliche religiöse Handlungen wie Teilnahme an Gottesdiensten, Predigten etc. müssten die Bewohner nach wie vor nach Erstfeld fahren. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern es gleichzeitig nicht (mehr) zumutbar sein solle, auch für die Ausübung von individuellen religiösen Handlungen wie beispielsweise Gebete in sakraler Umgebung nach Erstfeld zu fahren. Hinzu komme, dass die Bewohner des Erstfeldertals, deren Einzelhöfe und Wohngebäude teilweise abgelegen seien, auch für den Besuch der Kleinkapelle einen beträchtlichen Weg auf sich nehmen müssten. Gerade diejenigen Bewohner, welche in der Gehfähigkeit eingeschränkt seien, würden den Weg ohnehin im Auto zurücklegen.